Geschäftsordnung des Vorstandes
1. Präsident
Der Präsident führt die Geschäfte des Vereins gemäss den Beschlüssen des Vorstandes. Er vertritt den Verein nach aussen.
In wichtigen Angelegenheiten hat der Präsident die Pflicht, rechtzeitig eine Vorstandsentscheidung herbeizuführen. Er wird im Bedarfsfall durch den Vize-Präsidenten vertreten.
2. Vize-Präsident
Der Vize-Präsident führt die Geschäfte des Vereins gemäss den Beschlüssen des Vorstandes. Er unterstützt den Präsidenten in seiner Tätigkeit und vertritt ihn im Bedarfsfall.
3. Aktuar
Der Aktuar erstellt das Protokoll der Vorstandssitzung, der General- und
der Mitgliederversammlung. Das Protokoll der General- und Mitgliederversammlung
wird dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Der Aktuar führt das Sekretariat
und ist für die Archivierung wichtiger Dokumente verantwortlich.
4. Kassier
Der Kassier führt die finanziellen Geschäfte des Vereins gemäss den Beschlüssen des Vorstandes. Jährlich legt er der Generalversammlung den Abschlußbericht über das abgeschlossene Geschäftsjahr und das folgende Budget vor. Er unterstützt die Rechnungsrevisoren bei deren Rechnungsprüfung.
5. Mitgliederbetreuer
Der Mitgliederbetreuer führt die Mitgliederliste und erledigt den Update mit dem VSAM und der Adminstrationsabteilung unserer Firma. Er berät alle Mitglieder in Fragen der Weiterbildung.
6. Vorstandsmitglieder
Weitere Vorstandsmitglieder erfüllen Sonderaufgaben und unterstützen den übrigen Vorstand in allen wichtigen Fragen. Sie bilden Arbeitsteams und vertreten die Belange der Arbeitsteams gegenüber dem Vorstand. Sitzungsprotokolle der Arbeitsteams sind dem Vorstand baldmöglichst vorzulegen. In wichtigen Angelegenheiten haben sie die Pflicht, rechtzeitig eine Vorstandsentscheidung herbeizuführen.
7. Vorstand
Der Vorstand führt regelmässig Sitzungen durch und behandelt laufende Geschäfte.
Beschlüsse werden protokolliert. Das Protokoll der Vorstandssitzung wird
baldmöglichst den Präsidenten zur Genehmigung vorgelegt. Spätestens mit der
Einladung zur nächsten Vorstandssitzung wird das Protokoll allen Vorstandsmitgliedern
zugestellt. Der Vorstand lädt zur Generalversammlung ein und führt diese
gemäss Statuten durch.
- Ordentliche Vorstandssitzung
Der Präsident lädt schriftlich, mit Angabe der Traktanden, zur Vorstandssitzung ein. Die Traktandenliste kann durch Vorschläge und Anträge von Vorstandsmitgliedern erweitert werden. Alle zur Abstimmung anstehenden Traktanden müssen jedoch spätestens 5 Tage vor der Sitzung allen Vorstandsmitgliedern vorliegen. Ein Traktandum "Verschiedenes" ist zulässig. Abstimmung und Beschlußfassungen sind unter diesem Traktandum jedoch nicht zulässig. - Außerordentliche Vorstandssitzung
Einladungen hierzu müssen mindestens zwei Wochen vorher erfolgen. Hierbei ist der Grund für die Dringlichkeit der Sitzung anzugeben und allen Mitgliedern des Vorstandes bekanntzumachen. Die zur Beschlußfassung anstehenden Anträge sind genau zu benennen.
8. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde an der Vorstandssitzung vom 10. Januar 2002
in Birr beschlossen.
Der Präsident
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Die Aktuarin |
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Geschäftsordnung |


