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Geschäftsordnung des Vorstandes


1. Präsident
Der Präsident führt die Geschäfte des Vereins gemäss den Beschlüssen des Vorstandes. Er vertritt den Verein nach aussen. In wichtigen Angelegenheiten hat der Präsident die Pflicht, rechtzeitig eine Vorstandsentscheidung herbeizuführen. Er wird im Bedarfsfall durch den Vize-Präsidenten vertreten.

2. Vize-Präsident
Der Vize-Präsident führt die Geschäfte des Vereins gemäss den Beschlüssen des Vorstandes. Er unterstützt den Präsidenten in seiner Tätigkeit und vertritt ihn im Bedarfsfall.

3. Aktuar
Der Aktuar erstellt das Protokoll der Vorstandssitzung, der General- und der Mitgliederversammlung. Das Protokoll der General- und Mitgliederversammlung wird dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Der Aktuar führt das Sekretariat und ist für die Archivierung wichtiger Dokumente verantwortlich.

4. Kassier
Der Kassier führt die finanziellen Geschäfte des Vereins gemäss den Beschlüssen des Vorstandes. Jährlich legt er der Generalversammlung den Abschlußbericht über das abgeschlossene Geschäftsjahr und das folgende Budget vor. Er unterstützt die Rechnungsrevisoren bei deren Rechnungsprüfung.

5. Mitgliederbetreuer
Der Mitgliederbetreuer führt die Mitgliederliste und erledigt den Update mit dem VSAM und der Adminstrationsabteilung unserer Firma. Er berät alle Mitglieder in Fragen der Weiterbildung.

6. Vorstandsmitglieder
Weitere Vorstandsmitglieder erfüllen Sonderaufgaben und unterstützen den übrigen Vorstand in allen wichtigen Fragen. Sie bilden Arbeitsteams und vertreten die Belange der Arbeitsteams gegenüber dem Vorstand. Sitzungsprotokolle der Arbeitsteams sind dem Vorstand baldmöglichst vorzulegen. In wichtigen Angelegenheiten haben sie die Pflicht, rechtzeitig eine Vorstandsentscheidung herbeizuführen.

7. Vorstand
Der Vorstand führt regelmässig Sitzungen durch und behandelt laufende Geschäfte. Beschlüsse werden protokolliert. Das Protokoll der Vorstandssitzung wird baldmöglichst den Präsidenten zur Genehmigung vorgelegt. Spätestens mit der Einladung zur nächsten Vorstandssitzung wird das Protokoll allen Vorstandsmitgliedern zugestellt. Der Vorstand lädt zur Generalversammlung ein und führt diese gemäss Statuten durch.

8. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde an der Vorstandssitzung vom 10. Januar 2002 in Birr beschlossen.

Der Präsident

Andreas Vock


Die Aktuarin

Marjan Lüthi

 


 

Geschäftsordnung
der Vereinigung Angestellte ALSTOM Power
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